Wahlleistungen
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen allgemeinen Krankenhausleistungen (Grundleistungen) und sogenannten Wahlleistungen. Grundleistungen umfassen alle medizinisch notwendigen Leistungen, darunter ärztliche und pflegerische Versorgung, Unterkunft, Verpflegung sowie gegebenenfalls erforderliche Laborleistungen.
Darüber hinaus können Patient*innen auf Wunsch zusätzliche Wahlleistungen in Anspruch nehmen, die den Aufenthalt im Krankenhaus komfortabler gestalten – gegen ein entsprechendes Entgelt:
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Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer
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Ärztliche Behandlung durch die Chefärztin oder den Chefarzt (wahlärztliche Leistung)
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Unterbringung einer Begleitperson
Die Preise für die Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern werden vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) für jedes Krankenhaus individuell festgelegt. Die ärztlichen Leistungen im Rahmen der Wahlleistungsvereinbarung werden nach der Gebührenordnung für Ärzt*innen (GOÄ) berechnet. Die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson finden Sie im aktuellen Pflegekostentarif.
Detaillierte Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, zur ärztlichen Vertretung sowie zur Abrechnung wahlärztlicher Leistungen finden Sie in der Patienteninformation für wahlärztliche Leistungen.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden unserer Patientenaufnahme gerne zur Verfügung.
Montag – Freitag 7:00 – 15:00 Uhr
Tel. 030 8272 – 2466 / 2468
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