Ihr Aufenthalt bei uns

Wir wissen, dass sich niemand einen Krankenhausaufenthalt wünscht. Falls er doch einmal nötig sein sollte, ob im Notfall oder vorhersehbar, haben wir für Sie einige Informationen zu Ihrer Orientierung zusammengestellt.

Für Ihre stationäre Aufnahme benötigen Sie eine Einweisung von Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt oder Ihrer Fachärztin bzw. Facharzt sowie eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse. Mit diesen Dokumenten und Ihrer Krankenversichertenkarte kommen Sie bitte zum vereinbarten Termin in unsere Patientenaufnahme.

Dort erledigen wir alle vertraglichen Angelegenheiten Ihres Aufenthalts. Sollten Sie selbst zu Auskünften nicht in der Lage sein, kann ein Angehöriger die Aufnahmeformalitäten erledigen.

Aufnahmebüro

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Patientenaufnahme gerne zur Verfügung.

Montag – Freitag  7:00 – 15:00 Uhr

Tel. 030 8272 – 2466 / 2468

Der richtige Zeitpunkt Ihrer Entlassung wird von der behandelnden Ärztin bzw. vom behandelnden Arzt festgelegt. Dieser informiert Sie zuvor in einem Gespräch, was Sie zu Hause für Ihre weitere Genesung beachten sollten.

Sofern keine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht vorliegt, bitten wir Sie, am Tage Ihrer Entlassung Ihre gesetzliche Zuzahlung an unserer Kasse am Haupteingang zu entrichten.

Mit Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung der Krankenhauszuzahlung seit 1. Januar 2010 sind die Krankenhäuser verpflichtet, die Zuzahlungen in Höhe von 10 Euro je Kalendertag im Auftrag der Krankenkassen einzuziehen.

Sollten Fragen unbeantwortet bleiben, zögern Sie bitte nicht, uns anzusprechen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den einzelnen Fachbereichen geben Ihnen gerne Auskunft. Zudem können Sie sich jederzeit an unsere Telefonzentrale mit der Rufnummer (030) 8272 – 0 wenden.

  • Personalausweis
  • Krankenversicherungskarte
  • Einweisungsschein
  • Kostenübernahme durch die Krankenversicherung (bei Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung)
  • Befunde/Arztbriefe/Röntgenbilder
  • Liste der Medikamente, die Sie aktuell einnehmen
  • Bad- und Hygieneutensilien, Handtücher
  • Kleidung (Hausschuhe, Bademantel, Nachtwäsche)
  • Impfpass
  • Patientenverfügung (wenn vorhanden)
  • Röntgen- und Allergiepass (wenn vorhanden)
  • Brille, Hörgerät, Prothesen, Gehhilfen
  • Bücher, Schreibsachen oder Musik
  • etwas Bargeld (beispielsweise für den Erwerb einer Telefonkarte)
  • Rufnummern und Anschriften von Angehörigen und Freunden

Informationen von A bis Z

Wir sind dankbar für Anregungen und Kritik. An der Rezeption erhalten Sie Fragebögen, auf denen Sie uns anonym Anregungen und Hinweise mitteilen können. Das Formular finden Sie auch hier zum Download und können es ausgefüllt an qualitaet@sankt-gertrauden.de senden. 

Auch die Patientenfürsprecherin unseres Hauses, Frau Roscha Schmidt, setzt sich gerne für Ihre Belange ein.
Patienntenfürsprecher:innen sind nicht Beschäftigte des Krankenhauses. Sie werden von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. 

Beachten bzw. erfragen Sie bitte die aktuellen Bestimmungen während der Corona-Lage.

Während Ihres Aufenthaltes im Krankenhaus besteht die Möglichkeit der Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson. Die aktuellen Kostentarife entsprechend dem Pflegekostentarif finden Sie hier. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Auskunft unter 030 8272 – 0.

Im Sankt Gertrauden-Krankenhaus haben sich Krankenhausleitung und Mitarbeitervertretung auf eine Präventionsordnung und die Durchführung von Präventionsmaßnahmen in enger Anlehnung an die Regelungen der Präventionsordnung der katholischen Bischöfe verständigt.

Die gesamte Präventionsordnung sowie Kontaktdaten der Präventionsbeauftragten finden Sie hier.

Cafeteria im Krankenhaus
Sankt Gertrauden-Krankenhaus Berlin