Wahlleistungen
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen allgemeinen Krankenhausleistungen (Grundleistungen) und Wahlleistungen. Die Grundleistungen umfassen sämtliche ärztliche und pflegerische Tätigkeiten, Unterkunft und Verpflegung sowie eventuell erforderliche Laborleistungen.
Auf Wunsch ist es möglich, gegen ein Entgelt Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen, die den Krankenhausaufenthalt komfortabler bzw. kurzweiliger gestalten:
- Unterbringung in einem Einbettzimmer/Zweibettzimmer
- Chefarztbehandlung
- Unterbringung einer Begleitperson
Die Preise für die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer werden vom „Verband der Privaten Krankenversicherungen“ (PKV) für jedes Krankenhaus individuell festgelegt. Die Preise für die Wahlleistung Chefarzt richten sich nach der „Gebührenordnung für Ärzte“ (GOÄ). Die Kosten für Unterbringung einer Begleitperson richten sich nach dem aktuellen Pflegekostentarif.