Bildung und Karriere
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Unsere Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt nach dem Krankenpflegegesetz vom 16. Juli 2003 und nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege vom 10. November 2003.

Im Rahmen der praktischen Ausbildung erfolgt der ambulante Einsatz in kooperierenden Sozialstationen, einer Psychiatrischen Einrichtung und in einem Hospiz.

Am Ende der Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege steht die Staatliche Abschlussprüfung. Diese besteht aus einem schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfungsteil. Im Verlauf der Ausbildung finden auch Zwischenprüfungen statt.

Seit dem Jahr 2003 befassen sich Pädagogen der Pflegeschulen des Christlichen Verbandes für gesundheits- und sozialpflegerische Bildungsarbeit e. V. in regelmäßigen Zusammenkünften mit der Erstellung eines neuen Curriculums (Lehrplan) nach dem Lernfeldkonzept.